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Zeubach

(Zeubich) Bbg. kath. im Ldgr. Hollfeld, mit 128 Einwohnern, liegt sehr zerstreut in der Nähe von Waischenfeld in einem angenehmen, zum Theil felsigten Tale. Weiter hinauf verlieren sich die Felsen. In der Nähe liegt die Försterhöhle, welche sonst zu diesem Dorf gehörte, und nur die Zeuibacher Höhle genannt wurde. Der Bach Zeubach entspringt unterhalb des Schlögleinshofes im Bischofwalde an einem Berge, der hohle Berg genannt, und hat anfänglich nur sehr kleine Zuflüsse. Sein Lauf zieht sich meistens durch wiesengründe, an Kugelau vorbei nach dem Orte Zeubach und vereinigt sich bei Weischenfeld mit der Wiesent. Sein ganzer Lauf beträgt kaum eine Strecke von 3 Stunden. Das Zeubachtal erhält seinen Namen durch den Bach, besteht aus Wiesengründen und waldigen Bergen, wird aber bei dem Orte Zeubach bis Weischenfeld sehr romantisch und hat auf beiden Seiten schöne Felsparthien – schreibt Joseph Heller 1829 in seinem Reiseführer.
Im historischen Ortsnamenbuch von Bayern wird die erste Erwähnung des Ortsnamens in das Jahr 1362 datiert. Noch früher, 1333 gehörte der Zeubach zur Schlüsselberger Jagd.
Paul Rattler, der 1953 das Waischefelder Flurnamenbuch (Dissertation) verfaßte, vermutet, daß der Name mit Zeidel-wies-bach zu erklären sei, was dann auf die Bienenzucht im Mittelalter hindeutet. Die „Zeidelweide“ war ein Waldbezirk in dem die Bienenzucht und Honiggewinnung stattfand. Daher nachfolgender Artikel.

KARL BEIDLICH:

Honiggewinnung und Imkerei
Vom Zeidelwesen in der Markgrafenschaft Bayreuth
Der älteste Hinweis über die Bienenwaldwirtschaft stammt aus der Zeit um 800. Zeidelweiden aus dem späteren Abtswald des Klosters Banz waren dem Kloster Fulda zinspflichtig. In Kösten bei Altenbanz, in Wingardi (Weingarten bei Lichtenfels), in Znuuia (in der Schney) gab es je ein „Apiarium“. Die Imkerei läßt sich somit auch in Oberfranken weit zurückverfolgen. Schon die etwa 450 nach Christus von den Römern aufgezeichneten Volksrechte der Germanen enthielten Vorschriften zum Schutz der im Wald markierten Bäume mit Bienenwohnungen. Wer zum Beispiel ein Bienenvolk entdeckte und das Flugloch mit seiner Marke versah, hatte das alleinige Besitz- und Nutzungsrecht. Lediglich im Königswald blieb jede Art der Nutzung, damit auch die der Waldbienen, dem Herrscher vorbehalten. Neben dem Nürnberger Reichswald, der im Mittelalter als Zeidelgebiet eine ganz bedeutende Rolle spielte, gehörten zu den besten Bienenzuchtgebieten auch der Veldensteiner Forst, der Frankenwald und das Fichtelgebirge. Die Bienenwirtschaft gehörte neben der Jagd und der Waldweide zu den notwendigsten Waldnutzungen der ersten Bewohner. Die Mischwälder des Mittelalters, bestockt mit honigreichen Fichten und Tannen, waren die besten Ressourcen für die Erzeugung von Bienenprodukten.

Auch heute noch sind 40 Prozent der Gesamtfläche Oberfrankens mit Wald bedeckt. Damit hat diese Region den höchsten Anteil der bayerischen Regierungsbezirke an Wald. Den Hauptanteil stellt dabei die Fichte mit 47 Prozent, gefolgt von der Kiefer, die nur selten honigt, mit 39 Prozent. Da der Ertrag an Waldhonig sehr stark von den Klimafaktoren abhängt, waren damals wie heute die Erträge aus dieser Nutzung sehr unterschiedlich, dürften jedoch durch den früher vorherrschenden Mischwald besser als heute gewesen sein. Im Rückblick auf die Jahrhunderte ist erkennbar, daß die Imkerei, damals „Zeidlerei“ genannt, besonders in der Zeit des Mittelalters hohe Wertschätzung fand. Vor der Entdeckung Amerikas war der Bienenhonig das einzige Süßmittel; auch der Bedarf an Wachs für die Kirchen und Klöster war sehr hoch. So war es auch verständlich, daß die Pacht für die Zeidelweiden in Honig und Wachs an die Herrschaft geleistet werden mußte. Das Landbuch A des Amtes Bayreuth aus der Zeit des Burggrafen Friedrich V. (1386-1392) und das Landbuch B aus der Zeit nach dem Hussitenbrand geben Hinweise auf die einstige Zeidlerei um Bayreuth und ihre Leistungen an die Herrschaft.

Es werden darin vier Zeidler aus Oberpreuschwitz, die dort eine Zeidlerei betrieben, erwähnt. Dies waren: Agnes Feyel Treßlein, Hans Rauch, Heinz Smit und Drechsel. Auch in Gesees wird ein Walter Zeidler genannt und in Lahme ein Hans Zeidler. Auch in Wülfersreuth wird ein Hans Zeidler erwähnt, in Gefrees eine Zeidlerin und in Zettlitz nochmals ein Hans Zeidler. In dem Amte und auf dep Wäldern zu Creusen werden vier Zeidelweiden bezeichnet, von denen drei nur den halben Ertrag brachten. Diese erwähnten Zeidelweiden werden wohl ursprünglich, wie die 1003 zerstörte Burg „Crewsen“ (Creußen), Lehen des bayerischen Herzogtums gewesen sein. Aus diesen Eintragungen ist zu ersehen, daß in diesen Orten eine planvolle, auf Zeidelweiden geübte Waldbienenwirtschaft schon sehr früh betrieben wurde. Bei Durchsicht des Landbuches B aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ist in der fruchtbaren Gegend um Eindlach und Mistelgau keine Spur von Zeidelweide zu finden. Auch der Familienname Zeidler sowie Flur- und Waldnamen, die auf dieses Gewerbe hindeuten, sind nicht aufspürbar. Es ist anzunehmen, daß die Bauern den Honig und Wachsbedarf auch für die Kirche aus der Hausbienenzucht deckten. Zahlreiche Orts- und Flur- sowie Waldnamen in unserem Gebiet bestätigen jedoch den damaligen Umfang und die Bedeutung dieser heute untergeordneten Betätigung. So wird im ältesten bayerischen Salbuch aus dem Jahr 1283 das Pfarrdorf Kirchenpingarten zum erstenmal als „Kirchenpingart“, zur Pfarrei Mockersdorf gehörend, genannt. Dies sagt deutlich, welcher Art die Beschäftigung der ersten Bewohner dieser Gegend war. Zahlreiche auf die Zeidelweide hinweisende Flurnamen um Kirchenpingarten beweisen, daß rings um den Ort und auch der Umgebung eine umfangreiche Waldbienenwirtschaft bestand und daß auch Hausbienenzucht betrieben wurde. Der häufige Familienname Zeidler deutet darauf hin, daß die Imkerei damals überwiegend Hauptberuf war.

So wird im Landbuch von 1398 berichtet, daß die Zeidler Eberlein Meissel und Hans Goszler in Goszler (Jöslein) je 128 Bienenstöcke betreuten. Diese Größenordnung bedeutet auch heute noch bei aller Rationalisierung ein gesundes Arbeitsmaß für einen Imker. Um wieviel höher ist jedoch der Arbeitseinsatz der Zeidler von damals bei der Streuung der einzelnen Bäume zu werten. Halb so viele Bienenvölker wie von den Jösleiner Imkern wurden vom alten und jungen Milte und Heinrich Popp aus Unterobsang gepflegt, ebenso von Wölfel Reiff und Eberhard Meyssel von Muckenreuth. Im Drossenfelder Bereich waren zu dieser Zeit 736 Bienenvölker vorhanden (errechnet aufgrund der Abgaben). Für die Waldbienenwirtschaft war ein dichter Bestand an Hochwald Voraussetzung. Vom Forstpersonal wurden den Zeidlern Bäume angewiesen, die nicht hohl, sondern groß und langschaftig waren, meist wurden Tannen dazu ausgesucht. Mit scharfer Axt schlug der Zeidler sein Zeichen in den Stamm, dann wurde der Baum „gewipfelt“, das heißt daß dem Beutenbaum der Gipfel oberhalb der einzuhauenden Bienenwohnung abgeschnitten wurde. Dann wurden die Bäume gelocht. Unter „Lochen“ ist das Zubereiten der Bienenwohnung zu verstehen. Der Zeidler bestieg mit einer Leiter den Baum und begann mit Beil und Meisel einen Hohlraum in der Länge von drei bis vier Fuß (Breite und Tiefe waren geringer) auszuhauen. Dieser wurde mit einem passenden Brett abgedeckt und die so entstandene Beute mit einem Flugloch versehen. Die so angelegten Bienenwohnungen sollten gegen Osten oder Süden gerichtet und windgeschützt gelegen sein. Sehr günstige Voraussetzungen boten niederes Unterholz, Heide und Beerensträucher, auch Wassergräben oder kleine Teiche sollten in der Nähe der Zeidelbäume sein. In diese Beuten zogen die Bienen selbst ein oder wurden als Schwärme nach dort verbracht, was gewiß damals schwierig war. Die Honigentnahme wurde im zeitigen Frühjahr vorgenommen, auch Honigbrechen genannt. Die Vorräte wurden unter Anwendung von Rauch entnommen. Zur Fastnacht fanden meistens die Honigmärkte statt, der zu Bamberg hat sich bis heute erhalten. Da sich die Zeidler auch wilden Tieren zur Wehr setzen mußten, gilt das ,Zeidlmännehen“ mit Armbrust auch heute noch als Symbolfigur der Imker.
Für die Markgrafschaft Bayreuth galt die Zeidelordnung des Burggrafen Johann III. von Nürnberg vom 30. Mai 1398, die bereits seit 1350 für den Nürnberger Reichswald Geltung hatte. Zwei Zunftgenossenschaften wurden errichtet.

Eine für den oberen Wald, das Fichtelgebirge, mit dem Sitz in Weißenstadt und eine für den unteren Wald mit dem Sitz in Goszler (Jöslein). Der Waldbestand von Jöslein, bei Drossenfeld, das große Limmersdorfer Forstgebiet, galt als besonders zur Waldbienenzucht geeignet. Nach der Zeidelordnung sollten sich alle Zeidler der genannten Orte zweimal im Jahr, nämlich am Montag nach dem Weißen Sonntag und am Montag nach dem Michaelitag, vor dem Forstmeister versammeln und das Zeidelgericht abhalten. Beim Zeidelgericht, welches in Goszler (Jöslein) bei Drossenfeld tagte, versammelten sich die Zeidler der Hauptmannschaften Bayreuth und Plassenburg. Der Forst zu Göszlar umfaßte ursprünglich das ganze Waldgebiet am Ostabfall der Fränkischen Alb zwischen Limmersdorf, Neustädtlein am Forst, Weickenreuth, Mukkenreuth und Unterobsang. Hier wurde verhandelt, was die Zeidelweide betraf. Erschien ein Zeidler nicht, mußte er dem Gericht 1/2 Pfund Heller bezahlen, versäumte er auch das zweite und dritte Gericht, verlor er die gesamte Zeidelweide. Es war den Zeidlern freigestellt, ob sie ihre Zeidelweide selbst bearbeiten, verkaufen oder verschenken wollten. Der Erwerb der Zeidelweide war mit dem Schwur auf Recht und Gewohnheit der Zeidler, an die er sich halten wolle, und der Bezahlung von einem Schilling Haller verbunden. Jeder Zeidler hatte der Herrschaft aufgrund des Eides, nach der Ordnung von je zwei „lmmen oder Bienenstöcken“ jährlich ein Nößel ~ 3/10 Liter = 1 Pfd. Honig zu leisten, ganz gleich ob die Bienen einen Ertrag lieferten oder nicht. Wer seinen Zins nicht reichte, verfiel der Herrschaft in ihre Gnade. Wollte ein Zeidler seine Rechte aufgeben, war er dem Gericht „ein Schilling Haller“, ein „saill“, eine „pewthaken“, zwei ymen“ und einen „swarm“ schuldig. Ohne des Forstmeisters Wissen war es nicht erlaubt, Bäume zu lochen oder zu wipfeln; streng verboten war es, einen Schwarm aus der Zeidelweide fortzutragen. Tat es ein Zeidler trotzdem, konnte ihn die Herrschaft nach Gnaden oder Ungnaden strafen.

Das Zeidelgericht hatte auch das Recht, Nichtzeidler, die gegen die Ordnung verstießen, zu verurteilen. Schwer bestraft wurde, wer einen Bienenbaum bis auf die Höhe der Bienen und darüber bestieg. Er war der Herrschaft mit Leib und Gut verfallen. Bei dem damaligen Wert von Honig und Wachs war auch die Gefahr des Diebstahls groß. Hohe Geld- und auch Leibes-, ja sogar die Todesstrafe waren danach ausgesetzt. Wer einen ganzen Bienenstock stahl, „wer eine Biene erbricht, dem soll geschehen wie einem Kirchenräuber“, er mußte die Todesstrafe erleiden. In der Kronach-Wallenfelser als auch der Vilsecker Ordnung war festgelegt: „Wird einem Zeidler ein mit Bienen besetzter Baum abgehauen, so soll der Geschädigte das Waldgericht anrufen. Hat man den Täter überführt, so kann ihm, der solch Unzucht im Wald getan hat, führen zu dem Stöck wo der Baum gestanden ist und dem welchem Schade geschehen, der soll ihm mit Recht die rechte Hand auf dem Stock abschlagen.“ Diese schwere Strafe konnte nur durch die Gnade des Herrn erlassen werden. Der FrevIer mußte jedoch das erste Jahr drei Bamberger Pfennig auf den Stock legen und diese Summe alle drei Jahre verdoppeln, solange bis der Hirsch mit den Klauen durch den Stock treten kann.

Auch die Bienennahrung stand unter dem Schutz der Zeidelordnung. So durften Linden und Salweiden, ob groß, ob klein nicht gefällt werden. (Dieser mittelalterliche Baumschutz könnte als Vorläufer des heutigen Umweltschutzes betrachtet werden.)

Der 30jährige Krieg 1618-1648 brachte auch in Oberfranken, in der Markgrafschaft Bayreuth gewaltige Einbrüche in das jahrhundertelang gewachsene Gefüge. Die Imkerei war stark zurückgegangen. Wohl wurden im Landbuch Bayreuth/ Kulmbach, das nach dem Hussitenkrieg, also Mitte des 15. Jahrhunderts, entstand, noch die 15 Drossenfelder Zeidelweiden bestätigt und nur erwähnt, daß eine der Weiden wüst lag. Doch wird bereits im Stadtbuch von Bayreuth im Jahr 1464 der Rückgang der Waldbienenzucht beklagt. Im Jahr 1459 wurde die Zeidelordnung zum letztenmal bestätigt. In einer von Markgraf Albert zu Brandenburg erlassenen Wald- und Forstordnung wurden die Forstmeister angewiesen, die verlassenen Zeidelweiden wieder aufzurichten, doch der Untergang des Zeidelgewerbes war nicht mehr aufzuhalten. Unter Markgraf Friedrich von Bayreuth, dem Schwager Friedrich des Großen, tagte 1742 im Bezirk Kronach letztmalig das Zeidelgericht. Man vertrat dabei die Ansicht, daß den Wäldern durch die Zeidelei mehr Schaden als Nutzen entstünde. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine neuen Zeidelbäume mehr zugelassen und damit die Imkerei zwangsweise von der Klotzbeute zur Korbinikerei umgestellt. Damit begann die Neuzeit für die Imkerei. Auch in der Berufsbezeichnung drückt sich diese Umstellung aus. Während bisher von der Zeidelei, also allgemein von der Wegnahme, die Rede war (es wird auch heute noch gebietsweise vom Zeideln der Kühe statt vom Melken gesprochen), leitet sich nunmehr der Begriff Imkerei von dem gehaltenen Tier, der Imme, ab. Nach der Eingliederung der Markgrafschaft Bayreuth in das Königreich Bayern (1810) wurde erstmals 1845 der Stand der Bienenhaltung in Oberfranken statistisch festgestellt. Es wurden 17000 Stöcke gezählt, auch die Art der Stöcke und die Betriebsweisen wurden dabei festgehalten. Überwiegend wurden damals Strohkörbe verwendet, jedoch auch vereinzelt hölzerne Beuten angetroffen. Aufgrund dieser Erhebung und Befragung kam die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis, daß die Strohbeuten die besten Beuten wären, weil in ihnen die Bienen am wenigsten Schaden leiden. Die im Stockinnern erzeugte Feuchte würde leicht durchgelassen, was bei den hölzernen nicht der Fall sei. Bereits im Jahr 1848 wurde der erste Imkerverein in Oberfranken, und zwar in Wunsiedel, gegründet, es folgten 1852 Coburg und 1863 Hof. Die Bildung von Vereinen hatte zum Ziel, die damalige Korbbienenhaltung zu verbessern, und erprobte die Einführung neuer Betriebsweisen. Die Regierung von Oberfranken war überzeugt, daß die Gründung von Vereinen und deren Zusammenschluß auf Kreis- und Bezirksebene dem Fortschritt dient, und regte dieselbe an. In Bayreuth erfolgte die erste Eintragung des „Bienenzüchtervereines Bayreuth“ am 19. September 1879 im Verzeichnis der nichtpolitischen Vereine des Stadtgebietes Bayreuth mit dem angegebenen Zweck „Hebung der Bienenzucht“. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß bereits vor der Eintragung im Vereinsregister ein funktionstüchtiger Verein bestand, dem nicht nur Imker aus dem Stadtgebiet, sondern auch der näheren und weiteren Umgebung angehörten.

So vollzog sich die Umwandlung der Zeidlerei vom Altertum über das Mittelalter bis in unsere Zeit auch in der Markgrafschaft Bayreuth zur heutigen Imkerei fließend. Wenn der Leser dieser Zeilen auf Namen trifft, die der Zeidlerei zuzuordnen sind, dann möge er sich daran erinnern, daß in diesem Gebiet vor langer, langer Zeit bereits Imkerei betrieben wurde. Wenn „Honig“ die köstliche Gabe der Natur heute als Vollwertkost ganz selbstverständlich zu einem guten Frühstück gehört und die edle Kerze aus Bienenwachs besonders zur Advents-, Weihnachtszeit oder anläßlich von Familienfesten den Raum mit wunderbarem Duft erfüllt, dann bedenke man, daß diese Köstlichkeiten den Bienen und deren Haltern zu verdanken sind.